Hinweise:
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Der 1888 gegründete Verein ZUM KLEEBLATT ist auf den Bereich der Heraldik (Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht) als historische Hilfswissenschaft konzentriert.
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Der Verein ist als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannt.
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Die Mitarbeiter des Vereins sind im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein ehrenamtlich auf dem Gebiet der Heraldik tätig.
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Es erfolgen durch den Verein keine Rechtsberatungen im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG). Dies gilt auch für die juristische Vertretung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.
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Der gemeinnützige Verein forscht nicht auftragsmäßig für Privatpersonen nach Familienwappen und genealogischen Quellen. Wir verweisen hierzu auf die anerkannten freien Heraldiker. Diese arbeiten i.d.R. auf Honorarbasis und sind auf unterschiedliche Wappenrollen konzentriert.
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Es erfolgen keine Beratungen zur Ahnen- bzw. Familienforschung. Wenden Sie sich hierzu bitte an die genealogischen Fachvereine.
Sitz des Heraldischen Vereins ZUM KLEEBLATT: Hannover
Geschäftsstelle des Vereins:
info@zum-kleeblatt.de
Spandauer Weg 59, 31141 Hildesheim
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der
Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) hat ausschließlich
über die Kanzlei der NWR (siehe unten) zu erfolgen.
Vorstand:
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Ehrenvorsitzender: Erhardt Haacke
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Vorsitzender: Johannes Markus
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Schriftführer (1. stellv. Vors. u. Siegelverwahrer): Hans-Peter Dege
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Schatzmeisterin (2. stellv. Vors.): Marianne Meier
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Führer der Niedersächsischen Wappenrolle: Horst-Gunter Ratzke
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Redaktionsleiter (Zeitschrift): Dr. Arnold Rabbow
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Beisitzer: Dr. Stephan Hauch
Dieter Müller-Bruns
Peter Reimann
Kerstin Stutzbach
Dr. Volkmar Tönnies
Niedersächsische Wappenrolle (NWR):
Kanzlei der NWR: Auf der Bünte 11, 27283 Verden
Es ist bei Wappenanträgen und Schriftverkehr in Zusammenhang mit Wappenanfragen grundsätzlich der Schriftweg einzuhalten.
Schriftliche Anträge oder Anfragen ohne einen beigefügten und
ausreichend frankierten Rückumschlag werden nicht beantwortet.
Hinsichtlich der Bearbeitung bitten wir um etwas Geduld.
INTERNER BEREICH FÜR MITGLIEDER
Mailingliste
(Schneller heraldischer Austausch; für Mitglieder)
Mitgliedschaft
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Der Mitgliedsbeitrag für 2010 beträgt jährlich 36 Euro.
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Für Pensionäre, Studenten, Schüler, im Ausland lebende Mitbürger sowie weitere Familienmitglieder gibt es Ermäßigungen.
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Ehepaare, die gemeinsam Mitglied werden wollen, aber nur ein einziges Exemplar der regelmäßig im Jahr erscheinenden Vereinszeitschrift beziehen möchten, zahlen 2010 den einfachen Mitgliedsbeitrag, erhöht um 5 EURO.
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Der Mitgliedsbeitrag ist zu Jahresbeginn fällig und steuerbegünstigt.
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Es folgen
Weblinks
Die Pflege, Erforschung und Weiterentwicklung der Heraldik als Hilfs- bzw. Basiswissenschaft der Geschichte ist ein vielschichtiges Arbeitsfeld. Die Heraldik steht zu vielen Wissensgebieten in engster Beziehung oder Wechselbeziehung, wobei sich alle Bereiche gegenseitig ergänzen.
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Eine gute Möglichkeit zur Suche nach heraldischen Fachthemen ergibt sich bei der Enzyklopädie Wikipedia. => Wikipedia: HERALDIK
- Heraldische Literatur im Internet
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Genealogie und Heraldik
Der Heraldische Verein ZUM KLEEBLATT von 1888 zu Hannover ist Mitglied der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V. (DAGV)
sowie Mitglied im
Verein für Computergenealogie e.V.
Die Heraldik und die Genealogie profitieren gegenseitig von ihren Forschungsergebnissen. Einerseits kann das Wappenwesen für die Genealogie vor allem bei fehlender schriftlicher Überlieferung eine wichtige Quelle darstellen.
So helfen die Kenntnisse über das Wappen als weitergegebenes Symbol einer Familie bei der Rekonstruktion von Abstammungsverhältnissen. Andererseits kann die Genealogie eine nähere Identifizierung einer wappenführenden Familie ermöglichen. Dies ist z.B. von Vorteil bei der Bestimmung einer Familie, von der im Zusammenhang mit dem Wappen nur der Name bekannt ist.
Sofern Sie weitere Fragen zur Ahnenforschung / Familienkunde / Genealogie haben, wenden Sie sich bitte an folgende Facheinrichtungen und Vereine:
Mit dem Heraldischen Verein ZUM KLEEBLATT von 1888 zu Hannover
befreundete heraldische Einrichtungen mit großer Tradition:
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SHG (Schweizerische Heraldische Gesellschaft, gegr. 1891)
Hilfreiche Links für Heraldiker:
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Die Maus - Gesellschaft für Familienforschung in Bremen
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Upstalsboom - Gesellschaft für historische Personenforschung und Bevölkerungsgeschichte in Ostfriesland
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Pommerscher Greif e.V., Verein für pommersche Familien- und Ortsgeschichte
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Zudem bestehen Kontakte zu vielen weiteren genealogischen und heraldischen Fachvereinen und Einrichtungen im In- und Ausland.
Vexillologie und Heraldik
Die Vexillologie ist - für sich gesehen - noch eine relativ junge Wissenschaft. Erst seit 1959 tritt dieser Fachbegriff für die Flaggen- und Fahnenkunde auf. Traditionell wurde die Flaggen- und Fahnenkunde immer als Teil der Heraldik gesehen. Obwohl die Vexillologie immer stärker eigene Wege beschreitet, bleibt sie der wesentlich älteren Heraldik als geschichtliche Hilfswissenschaft verbunden.
Ansprechpartner im Verein ZUM KLEEBLATT ist Dr. Arnold Rabbow. Für weitere Informationen zur Flaggen- und Fahnenkunde wird auf die Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde (DGF) verwiesen.
Sphragistik und Heraldik
Die Heraldik und die Siegelkunde (Sphragistik) sind praktisch untrennbar miteinander verbunden. Siegel zählen zu den ältesten heraldischen Quellen schlechthin. Informationen über Siegel
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Impressum und Haftungsausschluss
Alle Texte, Abbildungen und Zeichnungen wurden in den Publikationen des Heraldischen Vereins ZUM KLEEBLATT veröffentlicht und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Quellenangabe nicht kopiert und weiter verwendet werden. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten / verknüpften Seiten hat der Heraldische Verein und sein haftender Vorstand keinerlei Einfluss. Verantwortlich als Vorstand i.S.d. BGB ist im 1888 gegründeten Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" zu Hannover e.V. der geschäftsführende Vorstand. Adresse: Heraldischer Verein ZUM KLEEBLATT von 1888 zu Hannover e.V., Geschäftsstelle (siehe oben). Innerhalb des geschäftsführenden Vorstands ist der 1. Vorsitzende zur Führung der Vereinsgeschäfte berufen.
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