Heraldischer Verein ZUM KLEEBLATT von 1888 zu Hannover e. V.
Der von Friedrich Philippi stammende Satz soll Eiferer mahnen und zugleich auf die damit verbundenen Chancen hinweisen.
Es ist richtig, dass das Wappenwesen nicht durch einen gesetzgeberischen Vorgang begründet wurde, sondern sich als Zeiterscheinung entwickelte, für die sich über das Gewohnheitsrecht allmählich gewisse Regeln herausbildeten. Gleichwohl haben die im Heraldischen Verein ZUM KLEEBLATT ehrenamtlich tätigen Juristen immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch bei Familienwappen eine gewisse rechtliche Seite der Heraldik gibt.
Der Heraldische Verein ZUM KLEEBLATT zu Hannover informiert durch seine ehrenamtlichen Heraldiker über das sogenannte "Wappenrecht". Es erfolgen durch den als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten Heraldischen Verein und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter keine Rechtsberatungen im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG). Dies gilt auch für die juristische Vertretung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.
Mittlerweile können viele Passagen aus unserem - bereits seit Jahren veröffentlichten und in Publikationen abgedruckten - Beitrag im Internet und an anderer Stelle "gefunden" werden.
Ausführungen über das sog. Wappenrecht
A. Wappenfähigkeit
B. Das Recht, ein bestimmtes Wappen zu führen
C. Voraussetzungen für einen wirksamen Rechtsschutz
D. Über Wappenrollen und Wappenausschüsse
E. Führungsberechtigung
F. Der Ausschließlichkeitsgrundsatz - Wappenschwindel
G. Besondere Fachbegriffe: Wappenstiftung etc.
H. Abschließende Bemerkungen
Das Wappenrecht umfasst die rechtliche Grundlage der Wappenführung und Wappenverwendung, die Kontrolle über die Einmaligkeit des Wappens und dem Recht daran.
... weiter zu dem vollständigen Beitrag über das Wappenrecht.
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Genealogie und Heraldik
Zwischen Familienforschern und Heraldikern besteht
schon immer eine gute Zusammenarbeit.
Der Heraldische Verein
ZUM KLEEBLATT
von 1888 zu Hannover e. V.
ist Mitglied der
Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V. (DAGV)
sowie Mitglied im
Verein für Computergenealogie e.V.
Der bekannte Genealoge Helmut Zimmermann schreibt in den "Neuen Heraldischen Mitteilungen", dass diese Zusammenarbeit ganz erklärlich sei, denn jeder Familienforscher werde irgendwann einmal die Wappenkunde zu Rate ziehen müssen, während sich so manches heraldische Problem nicht ohne eine genealogische Forschung lösen lasse.
Zimmermann verweist zur Erläuterung auf einen alten Grabstein in der Marktkirche von Hannover:
"Acht Ahnenwappen schmücken den Grabstein des Jürgen Idensen im Chor unserer Marktkirche (siehe Bild oben), auf dessen Mittelrelief der 1557 Verstorbene mit seiner Ehefrau Anna von Bente vor dem Gekreuzigten betet. Zwei Inschriften überliefern uns in kernigem Niederdeutsch die Todesdaten des Ehepaars.
Dieser schöne, von dem hannoverschen Bildhauer Arndt Siemerding geschaffene Stein interessiert sowohl den Genealogen als auch den Heraldiker, wenn auch beide mit ganz verschiedenen Fragen an ihn herantreten. Freut sich der eine über die prächtigen Porträts seiner Vorfahren, die vor gut 400 Jahren in unserer Stadt lebten, und bemüht sich, aus den Inschriften mehr über ihr Leben zu erfahren, so wird der andere in erster Linie die acht Wappen beachten und vielleicht versuchen, die Schildfiguren und deren Sinn zu deuten. Aber bei diesen Wappen begegnen sich die Interessen beider, denn auch dem Familienforscher bieten sie eine wichtige Hilfe bei der Ermittlung der Eltern und Großeltern der Verstorbenen. Da sehen wir außer denen der Idensen und Bente neben der Frau an zweiter und vierter Stelle von oben die Wappen der bekannten Ratsfamilien vom Sode und Wintheim und neben dem Mann an zweiter Stelle von oben das redende Zeichen der Feuerhake, während die übrigen drei Darstellungen bisher nicht zweifelsfrei zu identifizieren waren.
Dieses Beispiel mag uns zeigen, wo sich die Forschungsgebiete (..) am häufigsten berühren. Das vermutlich als Erkennungszeichen in den großen Ritterheeren des frühen Mittelalters entstandene Wappen begegnet in seiner späteren Anwendung im Siegel, an Epitaphien, bei Hausinschriften und bei vielen anderen Gelegenheiten auch dem Genealogen immer wieder. Dank seines Charakters als vererbbares Familiensymbol gibt es oft den einzigen Hinweis auf die Herkunft der Mutter, der Großeltern oder noch weiterer Vorfahrengenerationen eines Ahnen wie bei den prächtigen Grabmälern in oder an unseren niedersächsischen Kirchen mit zuweilen sechzehn oder gar zweiunddreißig Ahnenwappen. Und diese Sitte blieb nicht nur auf Fürsten und Angehörige des Adels beschränkt, sondern die reichen Kaufmannsgeschlechter in den Städten suchten es ihnen bald gleichzutun, und im siebzehnten Jahrhundert hatte jeder Bürger, der etwas auf sich hielt, sein Wappen im Siegel. Auch die wohlhabenden Voll- und Halbmeier in den Dörfern standen dahinter keinesfalls zurück.
Damals war das Siegel, ob mit Wappen oder schlichter Hausmarke, ein allgemeines anerkanntes Rechtssymbol, dem man eine ähnliche Bedeutung beimaß wie heute der Unterschrift, mit der wir unsere Verträge abschließen. Und so finden wir in den Archiven so manches Testament oder so manchen Vertrag aus jener Zeit, auf dem ein Vorfahr mit drei Kreuzen unterzeichnete, weil er nicht schreiben konnte, dann aber stolz sein Siegel daneben drückte. Groß ist die Freude jedes Familienforschers, wenn er bei seiner Arbeit auf ein solches Siegel stößt.
Hat auch das Familienwappen seine rechtliche Bedeutung heute nahezu verloren, so ist es doch noch immer ein wirkungsvoller Schmuck des Heims oder genealogischer Veröffentlichungen. So finden wir in den Bänden des Deutschen Geschlechterbuches kaum eine Stammfolge, der nicht ein Wappen beigegeben ist. Glücklich, wer bei einer solchen Gelegenheit auf ein Wappen zurückgreifen kann, das seit Jahrhunderten von seiner Familie geführt wird oder mit dem ein Vorfahr siegelte, von dem er in gerader männlicher Linie abstammt. Eine aufmerksame Prüfung der im Deutschen Geschlechterbuch wieder-gegebenen Wappen zeigt uns aber, dass in zahlreichen Fällen erst der Veröffentlichende selbst oder sein Vater dieses neu annahmen.
Man kann vielleicht geteilter Meinung sein, ob es einen Sinn habe, ein solches Wappen heute für seine Familie neu zu entwerfen und anzunehmen. Wenn man aber diese Frage bejaht, so sollte es selbstverständlich sein, dass man hier die strengen Regeln in Form- und Farbgebung beachtet, die die Wappenkunde im Laufe vieler Jahrhunderte entwickelt hat, und hier wird auch der erfahrenste Genealoge immer wieder der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Heraldiker bedürfen. Nicht zu vergessen ist ein Nachweis der Wappenführung durch die Eintragung des Familienwappens in eine anerkannte Wappenrolle, wie sie auch vom Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" geführt wird.
Genealogie und Heraldik sind zwei Wissenszweige, die immer wieder gegenseitiger Ergänzung bedürfen"
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Aufgespürte Wappen -
Wichtige Hinweise für Familienforscher siehe hier
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WEITERE WICHTIGE HINWEISE
Hinsichtlich der langen Tradition bürgerlicher Wappen wird auf den Beitrag "Bürgerwappen" verwiesen.
Literaturhinweise:
Archiv des Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V., Stadtarchiv Hannover
Arndt, Jürgen, Der Wappenschwindel, Neustadt an der Aisch 1997
Filip, Václav Vok, Einführung in die Heraldik, Historische Grundwissenschaften in Einzeldarstellungen, Stuttgart 2000
Hildebrandt, Adolf-Matthias, Wappenfibel, Berlin 1887, 19. Auflage, bearbeitet nunmehr von Ludwig Biewer als „Handbuch der Heraldik - Wappenfibel“, Neustadt an der Aisch 1998
Leonhard, Walter, Das große Buch der Wappenkunst, München 1976
Müller-Bruns, Dieter, Wappenrecht - Der Ausschließlichkeitsgrundsatz, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften, 2/2000, S. 17 ff
Müller-Bruns, Dieter Wappenrecht - Schutz des Wappens, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 4/2005, S. 13 ff.