Heraldischer Verein
"ZUM KLEEBLATT"
von 1888
zu Hannover e.V.

Als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannter Trägerverein der
Niedersächsischen Wappenrolle (NWR)

 

 

Über die Grundsätze
des sogenannten Wappenrechts

 

Philippi prägte einmal den Satz:
„Das Wappenwesen ist eine Erscheinung der Kultur-, nicht aber der Rechtsgeschichte.“

Hannover (Marktkirche)
Familienwappen auf einem Grabstein

 

Ausführungen über das sogenannte Wappenrecht

A.    Wappenfähigkeit
 
B.    Das Recht, ein bestimmtes Wappen zu führen
    C.    Voraussetzungen für einen wirksamen Rechtsschutz
      D.    Über Wappenrollen und Wappenausschüsse
        E.    Führungsberechtigung
          F.    Der Ausschließlichkeitsgrundsatz - Wappenschwindel
            G.   Besondere Fachbegriffe: Wappenstiftung etc.
               H.   Abschließende Bemerkungen

 

In der Heraldik ehrenamtlich tätige Juristen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch bei Familienwappen eine rechtliche Seite der Heraldik gibt.

... den vollständigen Beitrag über das Wappenrecht finden Sie hier.

 

 

 

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Genealogie und Heraldik

 

Der Heraldische Verein "ZUM KLEEBLATT"
von 1888 zu Hannover e.V. ist Mitglied der 
Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V. (DAGV)
sowie Mitglied im
Verein für Computergenealogie e.V.

 

Zwischen Familienforschern und Heraldikern besteht schon immer eine gute Zusammenarbeit.

Der bekannte Genealoge Helmut Zimmermann schrieb 1964 in den "Neuen Heraldischen Mitteilungen" des Fachvereins "ZUM KLEEBLATT", dass diese Zusammenarbeit ganz erklärlich sei, denn jeder Familienforscher werde irgendwann einmal die Wappenkunde zu Rate ziehen müssen, während sich so manches heraldische Problem nicht ohne eine genealogische Forschung lösen lasse.

Zimmermann verweist zur Erläuterung auf einen alten Grabstein in der Marktkirche von Hannover (siehe Bild oben).

"Acht Ahnenwappen schmücken den Grabstein des Jürgen Idensen im Chor unserer Marktkirche, auf dessen Mittelrelief der 1557 Verstorbene mit seiner Ehefrau Anna von Bente vor dem Gekreuzigten betet. Zwei Inschriften überliefern uns in kernigem Niederdeutsch die Todesdaten des Ehepaars.

Dieser schöne, von dem hannoverschen Bildhauer Arndt Siemerding geschaffene Stein interessiert sowohl den Genealogen als auch den Heraldiker, wenn auch beide mit ganz verschiedenen Fragen an ihn herantreten. Freut sich der eine über die prächtigen Porträts seiner Vorfahren, die vor gut 400 Jahren in unserer Stadt Hannover lebten, und bemüht sich, aus den Inschriften mehr über ihr Leben zu erfahren, so wird der andere in erster Linie die acht Wappen beachten und vielleicht versuchen, die Schildfiguren und deren Sinn zu deuten.

Aber bei diesen Wappen begegnen sich die Interessen beider, denn auch dem Familienforscher bieten sie eine wichtige Hilfe bei der Ermittlung der Eltern und Großeltern der Verstorbenen. Da sehen wir außer denen der Idensen und Bente neben der Frau an zweiter und vierter Stelle von oben die Wappen der bekannten Ratsfamilien vom Sode und Wintheim und neben dem Mann an zweiter Stelle von oben das redende Zeichen der Feuerhake, während die übrigen drei Darstellungen bisher nicht zweifelsfrei zu identifizieren waren.

Dieses Beispiel mag uns zeigen, wo sich die Forschungsgebiete (..) am häufigsten berühren. Das vermutlich als Erkennungszeichen in den großen Ritterheeren des frühen Mittelalters entstandene Wappen begegnet in seiner späteren Anwendung im Siegel, an Epitaphien, bei Hausinschriften und bei vielen anderen Gelegenheiten auch dem Genealogen immer wieder.

Dank seines Charakters als vererbbares Familiensymbol gibt das Wappen oft den einzigen Hinweis auf die Herkunft der Mutter, der Großeltern oder noch weiterer Vorfahrengenerationen eines Ahnen wie bei den prächtigen Grabmälern in oder an unseren niedersächsischen Kirchen mit zuweilen sechzehn oder gar zweiunddreißig Ahnenwappen.

Und diese Sitte blieb nicht nur auf Fürsten und Angehörige des Adels beschränkt, sondern die reichen Kaufmannsgeschlechter in den Städten suchten es ihnen bald gleichzutun, und im siebzehnten Jahrhundert hatte jeder Bürger, der etwas auf sich hielt, sein Wappen im Siegel. Auch die wohlhabenden Voll- und Halbmeier in den Dörfern standen dahinter keinesfalls zurück.

Damals war das Siegel, ob mit Wappen oder schlichter Hausmarke, ein allgemeines anerkanntes Rechtssymbol, dem man eine ähnliche Bedeutung beimaß wie heute der Unterschrift, mit der wir unsere Verträge abschließen. Und so finden wir in den Archiven so manches Testament oder so manchen Vertrag aus jener Zeit, auf dem ein Vorfahr mit drei Kreuzen unterzeichnete, weil er nicht schreiben konnte, dann aber stolz sein Siegel daneben drückte. Groß ist die Freude jedes Familienforschers, wenn er bei seiner Arbeit auf ein solches Siegel stößt.

Hat auch das Familienwappen seine rechtliche Bedeutung heute nahezu verloren, so ist es doch noch immer ein wirkungsvoller Schmuck des Heims oder genealogischer Veröffentlichungen. So finden wir in den Bänden des Deutschen Geschlechterbuches kaum eine Stammfolge, der nicht ein Wappen beigegeben ist.

Glücklich, wer bei einer solchen Gelegenheit auf ein Wappen zurückgreifen kann, das seit Jahrhunderten von seiner Familie geführt wird oder mit dem ein Vorfahr siegelte, von dem er in gerader männlicher Linie abstammt. Eine aufmerksame Prüfung der in Wappenrollen wiedergegebenen Wappen zeigt uns aber, dass in zahlreichen Fällen erst der Veröffentlichende selbst oder sein Vater dieses neu annahmen. ( Anmerkung des Internet-Schriftleiters:  Der bekannte Genealoge Helmut Zimmermann verfasste den Beitrag im Jahr 1964. Heute können sich also bereits die Enkel- und Urenkelkinder jener angesprochenen Wappenstifter über ein eigenes Familienwappen freuen. Tradition hat immer einen Anfang! )

Man kann vielleicht geteilter Meinung sein, ob es einen Sinn habe, ein solches Wappen heute für seine Familie neu zu entwerfen und anzunehmen. Wenn man aber diese Frage bejaht, so sollte es selbstverständlich sein, dass man hier die strengen Regeln in Form- und Farbgebung beachtet, die die Wappenkunde im Laufe vieler Jahrhunderte entwickelt hat, und hier wird auch der erfahrenste Genealoge immer wieder der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Heraldiker bedürfen.

Nicht zu vergessen ist ein Nachweis der Wappenführung durch die Eintragung des Familienwappens in eine anerkannte Wappenrolle, wie sie auch vom Heraldischen Verein "ZUM KLEEBLATT" geführt wird.

Genealogie und Heraldik sind zwei Wissenszweige, die immer wieder gegenseitiger Ergänzung bedürfen".                      

 

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Aufgespürte Wappen 
Hinweise für Familienforscher

Bürgerwappen haben eine lange Tradition

 

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