Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt"
von 1888 zu Hannover e. V.


Neu:

Niedersächsische Wappenrolle
Gesamtausgabe Band 2 – 2013-2020

Als Folgeband zur ersten „Gesamtausgabe 1910-2013“ ist nun der zweite Band der überregionalen Niedersächsischen Wappenrolle erschienen, in dem 166 neue Wappen in Text und Bild mit vollständiger Wappenbeschreibung und vielen Informationen zum Wappenstifter, oft auch zu seiner Herkunft, enthalten sind.

Nähere Informationen zu Inhalt und Bestellmöglichkeit entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt.


 

Trägerverein der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR)

Der 1888 gegründete Heraldische Verein "Zum Kleeblatt" ist als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannt. Er ist überregional tätig. Seine Veröffentlichungen sind in zahlreichen Archiven und Bibliotheken im In- und Ausland zu finden. Der Heraldische Verein als Trägerverein der überregionalen Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Sämtliche Mitarbeiter des Heraldischen Vereins sind ehrenamtlich tätig.

Es erfolgen durch die ehrenamtlichen Heraldiker in dem Verein "Zum Kleeblatt", auch soweit ehrenamtliche Mitglieder Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt sein sollten, keine Rechtsberatungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dies gilt auch für die juristische Vertretung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Wir bitten aus rechtlichen Gründen um Verständnis.

 

Heraldik

Ob Sie ein Siegel oder eine Handschrift, ein altes Rathaus, eine Burg, eine Kirche, ein Ackerbürgerhaus oder ein Stadttor betrachten - auf eines werden Sie sehr häufig stoßen: Wappen. Sie stellen den Forschungsgegenstand der Heraldik dar. Die Heraldik ist eine Basis- bzw. Grundwissenschaft der Geschichte. Sie ist aufzugliedern in die Bereiche Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht.

Die Wappenkunde, die theoretische Heraldik, umfasst die Regeln des Wappeninhalts, die Geschichte des Wappenwesens und schließlich die Wappenkenntnis.

Die Wappenkunst, die praktische Heraldik, befasst sich mit der Gestaltung der Wappen, dem Aufriß oder Entwurf und der heraldisch richtigen und stilreinen Darstellung aller Wappenteile nach den vorgeschriebenen Regeln der Wappenkunde.

Das Wappenrecht umfasst die rechtlichen Grundlagen der Wappenführung und Wappenverwendung, die Kontrolle über die Einmaligkeit des Wappens und dem Recht daran.

Seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts gibt es Wappen. Sie erfüllen eine kennzeichnende und auf Fernwirkung abzielende Funktion. So zierten Wappen im Mittelalter die Schilde der in ihren Rüstungen unkenntlichen Ritter. Es entstand der Grundsatz, das Wappen möglichst schlicht und klar zu halten. Die Wappenbilder sind von unendlicher Vielfalt und zugleich doch wieder von einer erstaunlichen Ähnlichkeit. Die Beschreibung (Blasonierung) wird zunächst jedem, der sich noch nicht mit dem Wappenwesen beschäftigt oder gar eine entsprechende Veranstaltung oder Vorlesung besucht hat, unverständlich sein. Und doch steckt hinter all dem eine Systematik und Tradition, die im Mittelalter entstand, aber noch heute Gültigkeit besitzt.

Die Wappen wurden im Mittelalter bald als generationsübergreifende Symbole weitergegeben und auch in Siegeln aufgenommen. Dadurch ging der Wappengebrauch seit dem 13. Jahrhundert auch auf andere Bevölkerungsteile über (siehe Bürgerwappen). Wappen vertraten nun symbolisch ebenso Familien, Frauen, Handwerker, Kaufleute, Geistliche, Bürger und Körperschaften wie Städte, Bistümer und Klöster. Die Annahme von Familienwappen durch bürgerliche Familien ist nicht viel jünger als die durch adelige Familien.

Die Pflege der Heraldik haben insb. die teilweise bereits im 19. Jahrhundert gegründeten und als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten alten heraldischen Vereine übernommen wie der 1888 gegründete Verein "ZUM KLEEBLATT" oder die mit ihm herzlich verbundenen Geschwistervereine HEROLD (Berlin) und ADLER (Wien) sowie die Schweizerische Heraldische Gesellschaft. Dies gilt besonders für die Familienheraldik. Daneben gibt es weitere anerkannte Vereine.

Bei der Pflege der Heraldik oder der Führung von Wappenrollen handelt es sich nicht um eine amtliche Tätigkeit. Dieser Hinweis ist notwendig, da besonders die Wappen- und Familienforschung nicht selten zum Gegenstand von unseriösen Geschäftemachern wird. Sinn und Zweck der anerkannten Wappenrollen ist die Dokumentation der geführten Familienwappen.

 

Vereinssatzung und Antrag auf Mitgliedschaft

siehe unter Downloads

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Der Heraldische Verein "ZUM KLEEBLATT" ist u. a. Mitglied der DAGV
(Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V.) sowie Mitglied im
Verein für Computergenealogie e.V.

Der Heraldische Verein "ZUM KLEEBLATT" ist Vollmitglied der FIAV
(Fédération internationale des associations vexillologiques).

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Die folgenden Seiten der Homepage beinhalten viele fachliche Informationen. Es sollen die Leser angesprochen werden, die sich mit der Bedeutung und den Regeln der Heraldik etwas genauer beschäftigen wollen.

Aufgabe dieser Homepage ist es, einen fachlich korrekten Leitfaden für einen eigenen Streifzug in die Welt der Heraldik zu geben. Zur weiteren Vertiefung wird die Lektüre von heraldischen Fachbüchern angeraten.

Gleichwohl zeigt die hohe Besucherzahl der Homepage die Bedeutung und Notwendigkeit einer Internet-Präsenz der anerkannten alten heraldischen Vereine. Der 1888 gegründete Verein "ZUM KLEEBLATT" freut sich, dass seine Internet-Präsenz ein bundesweites und sogar internationales positives Echo hervorgerufen hat.

Vor allem soll unsere Homepage aber aufrichtige Freude an der Heraldik als Hilfswissenschaft der Geschichte vermitteln.