Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt"

Niedersächsische Wappenrolle

Die bundesweit tätige Niedersächsische Wappenrolle (NWR) trägt ihren Namen aus Traditionsgründen, so wie ihr 1888 gegründeter Trägerverein in Anlehnung an das Stadtwappen von Hannover das historisch als Kleeblatt angesehene Dreiblatt im Schilde führt. Sie wird in Fortsetzung einer vereinseigenen Wappenrolle (seit 1906/1910) geführt. Die Tätigkeit der Wappenrolle ist nicht auf das Land Niedersachsen beschränkt, sondern es werden Vollwappen von Familien aus ganz Deutschland aufgenommen und veröffentlicht.

 

 

Niedersächsische Wappenrolle, Gesamtausgabe 1910-2012, zusammengestellt von Dr. Volkmar Tönnies mit Ausführungen zur Geschichte der Wappenrolle von Horst-Gunter Ratzke sowie einem Geleitwort von Prof. Dr. Eckart Hennig

Buchbesprechung von Dr. Arnold Rabbow

 

Niedersächsische Wappenrolle, Gesamtausgabe Band 2 – 2013-2020

NWR Gesamtausgabe Band 2

Als Folgeband zur ersten „Gesamtausgabe 1910-2013“ ist nun der zweite Band der Niedersächsischen Wappenrolle erschienen, in dem 166 neue Wappen in Text und Bild mit vollständiger Wappenbeschreibung und vielen Informationen zum Wappenstifter, oft auch zu seiner Herkunft, enthalten sind.

Nähere Informationen zu Inhalt und Bestellmöglichkeit entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt.


Registrierung des eigenen Familienwappens
in der Niedersächsischen Wappenrolle

Informationen und Antragsunterlagen

Informationen sowie Antragsunterlagen für eine Wappenvorprüfung bzw. bereits für die Eintragung und Veröffentlichung des eigenen Familienwappens können Sie bei der Geschäftsstelle des als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten Trägervereins der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) anfordern.

Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V.
Geschäftsstelle: Spandauer Weg 59, 31141 Hildesheim
Telefax 05121 / 8091011 - info@zum-kleeblatt.de


Wappenausschuss
Ständige Bearbeiter:

Dr. Stephan Hauch
Dieter Müller-Bruns
Dr. Volkmar Tönnies
Dr. Jochen Wilke
Dr. Michael Zander

 

NWR-Wappenstifterberatungen

Präsenzveranstaltungen in der Kleeblatt-Vereinsbibliothek in der Calenberger Neustadt (Hannover, Rückertstraße 1) oder als kostenfreie Videokonferenzen (Zoom).

Die Vereinsbibliothek ist mehrfach im Jahr an einem ersten Samstag im Monat von 10 bis 13 Uhr geöffnet (Veranstaltungsplan). Nach einer vorherigen Anmeldung und Terminabsprache (Geschäftsstelle) stehen Ihnen dort Ansprechpartner der Niedersächsischen Wappenrolle für Nachfragen zur Verfügung. Zudem besteht an diesen Tagen die Möglichkeit des Studiums von heraldischer Fachliteratur.

Im Veranstaltungsplan im Mitgliederportal sind die regelmäßigen Beratungstermine aufgeführt.

Wappenberatung
Wappenberatung Zoom

Wappenberatung als Präsenzveranstaltung oder
per Videokonferenz (Zoom)

Dem ehrenamtlich tätigen Wappenausschuss der Niedersächsischen Wappenrolle gehören fünf Heraldiker, davon ein fachkundiger Genealoge sowie ein Jurist, an.

Bitte lesen Sie vor einer Wappenberatung dieses Dokument zu wappenrechtlichen Hinweisen

Es ist zu beachten, dass zwar jede Person ein Familienwappen annehmen und führen kann - es bei altüberlieferten Wappen jedoch des konkreten Nachweises der Führungsberechtigung bedarf.

Der Heraldische Verein forscht nicht im Rahmen von Privataufträgen nach genealogischen Quellen. Hierzu wird auf die freien Heraldiker und Genealogen verwiesen, welche in der Regel auf Honorarbasis arbeiten.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

 

Vollwappen-Muster

Vollwappen-Muster
nach Prof. Heinrich Hußmann, Studienheft "Vom Zeichnen des Wappens", Köln 1964.
Die hier abgebildete Zeichnung stammt von dem Heraldiker Gerhard Koggelmann.

 

Müller-Bruns, Dieter: Heraldisch gesehen - Die Größenverhältnisse der wesentlichen Bestandteile eines Vollwappens, KLEEBLATT, Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 1/2008

Im Laufe der Jahrhunderte haben die Größenverhältnisse von Wappenschild, Helm und Helmzier zueinander mehrfach gewechselt. Der Heraldiker Walter Leonhard („Das große Buch der Wappenkunst“, 1978) weist darauf hin, dass für eine einwandfreie heraldische Gestaltung von Vollwappen in historischen Stilformen die nach überlieferten Vorbildern ermittelten Durchschnittswerte maßgebend sind.

Zur Verdeutlichung werden in der folgenden Tabelle die Proportionen von Wappenschild, Helm und Helmkleinod im Laufe der verschiedenen Stilepochen aufgeführt. Auf eine Angabe der Größenverhältnisse der Helmdecken wurde verzichtet. In der heutigen Heraldik werden in Deutschland allgemein die Proportionen der Spätgotik übernommen. Bei Registrierungen von Familienwappen in anerkannten Wappenrollen wird auf die Einhaltung der Größenverhältnisse ein besonderer Wert gelegt.

Größenverhältnisse beim Vollwappen

Es hat sich durchgesetzt, dass die Mitte eines Vollwappens etwa in der Mitte des Helmes liegen sollte. Hierbei handelt es sich um eine sog. Faustregel (Handbuch der Heraldik, Ausgabe 2017). Beobachtungen zeigen, dass die Siegelschneider gelegentlich davon abweichen, weil sie wohl ansonsten den häufig sehr komplizierten Schildinhalt schwer in einen kleinen Siegelring darstellen können. Deshalb erfolgt hier erneut der Hinweis, dass auch bei einem Familienwappen der Wappenschild alleine dargestellt werden kann. Dies gilt natürlich auch bei einem Siegelring.

Der Wappenschild ist der Hauptbestandteil eines Wappens. Beim Wappenschild beginnt die Prüfarbeit der Mitarbeiter der Wappenrollen.

 

 

NWR-Gesamtausgabe 1910-2012

Hinweise zur Wappenrolle und zum Wappengebrauch

Müller-Bruns, Dieter: Wappenrechtliche Aspekte von Familienwappenrollen, KLEEBLATT, Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 1/2015, S. 12 ff.; sowie: Müller-Bruns, Dieter: Nachtrag zum Wappenrecht, in: DER HEROLD, Heft 1-2/2015, S.194

Vorab ein Hinweis: Es erfolgen durch die ehrenamtlichen Heraldiker in dem als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten Heraldischen Verein "ZUM KLEEBLATT" in Hannover, auch soweit ehrenamtliche Mitglieder Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt sein sollten, keine Rechtsberatungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dies gilt auch für die juristische Vertretung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Wir bitten aus rechtlichen Gründen um Verständnis.


Bedeutung der Eintragung in einer Familienwappenrolle

Hier wird ein Familienwappen registriert. Dies erfolgt unter dem Namen der das Wappen führenden Familie (Wappenname). Damit wird dokumentiert, dass das Wappen einer genealogisch und namensmäßig genau bestimmbaren Familie registriert wurde.

 

Wappenstiftung - Sinn und Zweck einer Wappenrolle

Die Annahme eines Wappens für sich und die eigenen namensgleichen Nachkommen ist eine einseitige Rechtshandlung, die einer hinreichenden Publizität bedarf, um wirksam zu werden und einen Anspruch gegen Unberechtigte rechtlich durchsetzen zu können. Damit ist eine klare Kundgabe des eigenen Willens zur Führung des konkreten Wappens erforderlich.

Für die Annahme und Führung eines Familienwappens bedarf es keiner behördlichen Mitwirkung. Es bedarf grundsätzlich auch keiner Eintragung in einer Wappenrolle. Gleichwohl ist eine publizierte Eintragung für einen öffentlichen Nachweis ratsam und hilfreich. Hierfür haben sich hilfestellend die Wappenrollen etabliert, welche i.d.R. von anerkannten Vereinen auf privatrechtlicher Basis geführt werden. Offizielle, staatliche Vermerke auf ein eventuelles Wappen einer bestimmten Familie bestehen in Deutschland hingegen nicht.

 

Sinn und Zweck von Wappenrollen ist die öffentliche Dokumentation von Familienwappen

Durch eine publizierte Registrierung wird der Öffentlichkeit unter Beachtung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes der eigene Anspruch auf das Wappen gezeigt. Dies gilt für ältere und neue Wappen. Durch die Eintragung in einer Wappenrolle mit anschließender Publikation kommen der Wille zur Wappenführung sowie der festgelegte Kreis der Berechtigten besonders klar zum Ausdruck. Eine Wappenregistrierung ohne eine Veröffentlichung wäre sinn- und zweckfrei, daher ist die Zustimmung zur Veröffentlichung des Wappens einschließlich der wichtigsten Grunddaten eine Voraussetzung für die Wappenregistrierung. Wappenrollen sind keine Geheimakten.

Zudem kann so über die analoge Anwendung der Vorschrift zum Namensschutz (§ 12 BGB analog) der Schutz des Wappens besser durchgesetzt werden. Der Nachweis der längeren Wappenführung, der gegenüber Nichtberechtigten zu erbringen ist, sowie des Kreises der Führungsberechtigten wird durch die datenmäßig genau festgelegte Eintragung in einer Wappenrolle erheblich erleichtert. Durch die publizierte Eintragung wird eine realistische Möglichkeit eröffnet, in Bibliotheken und Archiven einen Nachweis über das Familienwappen zu finden.

Merke: Das Führen einer Wappenrolle in Deutschland ist keine eigenständige offizielle staatliche Tätigkeit ist. Von Fachkreisen anerkannte Wappenrollen werden meist als gedruckte Ausgaben von gemeinnützigen und als wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten heraldischen Vereinen auf privatrechtlicher Basis geführt.

Ein weiterer wichtiger Hinweis:
Wappenrollen dokumentieren die erfolgte Annahme und Führung des Wappens einer Familie durch die Berechtigten selber. Der einfache Grund: In Deutschland wird seit 1918 kein Familienwappen mehr durch eine „Obrigkeit“ verliehen oder bestätigt. Die Stiftung eines Wappens erfolgt heute immer für sich und die eigenen namensgleichen Angehörigen. Daher wird eine durch Fremde erfolgte aufoktroyierende Wappenschenkung (Fremdstiftung) als solche nicht eintragen. Eintragungsfähig ist hier allenfalls die - gegebenenfalls - danach erfolgte eigene Annahme und Führung des Wappens durch die Bedachten.


Als weitere Voraussetzung für eine Eintragung müssen die Vorgaben der sog. "Berliner Erklärung" eingehalten werden. Sehen Sie hierzu bitte die folgenden Ausführungen.

 

Berliner Erklärung

Berliner Erklärung

Berliner Erklärung - Herold-Kolloquium 2009 im Archiv der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin u.a. mit den
Teilnehmern Dege, Prof. Dr. Henning, Müller-Bruns und Dr. Rabbow (Fotos: Dege)

 

2009 wurden durch Heraldiker in einer "Berliner Erklärung" bekannte heraldische Gestaltungsgrundsätze zur fachlichen Orientierung und Einhaltung zusammengestellt:

1. Fernwirkung: Ein Wappenbild sollte - wie moderne Verkehrszeichen - aus größerer Entfernung erkennbar sein, so dass es selbst für eine Verwendung im Siegel noch verkleinert werden kann. Insofern kommt die heraldische Darstellung mit möglichst wenigen Farben, Schildteilungen und Figuren aus.

2. Stilisierung: Die Heraldik bewegt sich auf dem schmalen Grat zwischen natürlicher und abstrahierender Darstellung, sollte aber stets genügend gegenständlich bleiben. Das gelingt ihr durch Stilisierung herkömmlicher - seltener von modernen - Figuren, durch Vereinfachung und Übertreibung der Charakteristika, etwa der Bewehrung von Tieren (Zähnen, Krallen, Hufen, Hörnern, Schnäbel) oder der Staubgefäße, Blätter und Früchte von Pflanzen. Das führt zum

3. "Pars pro toto"-Prinzip: Danach steht ein Teil für das Ganze. Zur leichteren Erkennbarkeit werden typische Teile vereinfacht abgebildet: statt eines Pfluges eine Pflugschar, statt eines Wagens ein Rad, statt einer Eiche eine Eichel usw.

4.Anzustreben ist stets eine feld- bzw. schildfüllende Darstellung: Große Figuren reichen [fast] bis zum Rand, natürliche Größenverhältnisse bleiben außer Betracht. Überlappungen durch Mittel- und Herzschilde sind unerwünscht.

5. Kontrastreichtum entsteht durch die Verwendung möglichst weniger, auch "verwechselter" Farben: Die Einhaltung der heraldischen Farbregel führt zu kontrastreicher Darstellung, weswegen auch Charakteristika, wie die Bewehrung der Tiere, anders tingiert werden sollten. Verwendung finden nur ganze Farben oder Metalle, keine Farbnuancen oder Pastelltöne.

6. Im Schild Landschaften oder Gebäude (Kirchen, Schlösser, Rathäuser etc.) konkret und perspektivisch darzustellen, ist unheraldisch (keine Ansichtskartenheraldik!). Die Wappenkunst fotografiert nicht, sondern verwendet typisierte, flächige Musterbilder, auch im Profil. Sie ist zweidimensional. Dieser Verzicht auf Perspektive gilt nur für den Schildinhalt, während die äußeren Wappenteile "natürlich", d. h. dreidimensional aufgefasst werden, insbesondere die plastische Helmzier.

7. Buchstaben [Schriftzeichen] oder Zahlen [sowie ähnliche Zeichen] sind nicht bildhaft und auch nicht unterscheidungskräftig genug, weswegen die Verwendung von Monogrammen, Ziffern etc. als unheraldisch und auch als anachronistisch gilt.

8. Größenverhältnisse: sie wechseln in der Stilgeschichte, doch sollte eine Relation von 3 (Schild) : 2 (Helm) : 3 (Helmzier) vorherrschen.

9. Die das Schildbild möglichst wiederholende Helmzier wird nicht "schwebend" dargestellt, sondern sichtbar an dem am Schildrand aufsitzenden Helm befestigt und folgt diesem in seiner Blickrichtung nach vorn oder seitwärts gewendet. Der [ältere] Stechhelm ist der typische bürgerliche Wappenhelm, der [jüngere] Bügelhelm kommt im Allgemeinen dem Adel zu; mit der Begründung einer heute überholten Unterscheidung wird der Bügelhelm vielfach prätentiös dazu verwendet, adelige Abkunft vorzuspiegeln.

10. Die Wappendarstellung folgt der Wappenbeschreibung [manière de blason] und ist grundsätzlich nicht an den zur Entstehungszeit gültigen Stil gebunden, auch nicht an die in der Spätgotik bzw. in der Frührenaissance vorherrschenden Formen. Unter- und Oberwappen müssen zeitlich und stilistisch zu einander passen; sie sollten eine künstlerische Einheit bilden.

 

Von einer NWR-Eintragung als Familienwappen sind ausdrücklich ausgeschlossen:

1. Staatswappen oder andere staatliche Hoheitszeichen,

2. Wappen die nachweislich bereits von einer anderen Familie oder einer Körperschaft geführt wurden oder gegenwärtig geführt werden,

3. Wappen, die von den unter 1. und 2. genannten nur unwesentlich abweichen, dass trotz dieser Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung vorliegt
oder die - ohne Berechtigung - einen Schild mit einem entsprechenden Wappen als Teil im zur Eintragung beantragten Wappenschild enthalten,

4. Wappen die den allgemein anerkannten Regeln der Heraldik widersprechen (Wappenkunde, Wappenkunst, Wappenrecht),

5. Wappenentwürfe, die in ihrer Gestaltung gröblich gegen die Grundsätze der Symbolik und Ästhetik verstoßen.

6. Dazu gehören auch verbotene Symbole bzw. solche, die von rechtswidrigen Organisationen verwendet werden oder die solchen zum Verwechseln ähnlich sind.


Hinweis:
In die NWR werden bürgerliche Familienwappen unter dem in Deutschland geltenden, tatsächlich geführten Familiennamen eingetragen. Pseudonyme, erkaufte sowie nicht nachgewiesene Namen und Titel gemäß der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland finden keine Berücksichtigung. Auf Nachfrage sind Dokumente zum Nachweis der Identität des Antragstellers und der Angaben im Antrag vorzulegen.

 

Ritterrüstung

Originalrüstung
(Foto: Müller-Bruns)


Heraldische Wappen- und Helmformen

Müller-Bruns, Dieter / Tönnies, Volkmar: Über heraldische Helmformen in der Niedersächsischen Wappenrolle, KLEEBLATT - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 1/2018, S. 11 ff.

Die Niedersächsische Wappenrolle (NWR) hat heute vornehmlich die Aufgabe der Registrierung und Dokumentation von gestifteten Wappen, für die neben einer gleichartigen Darstellung von Farbtönen auch eine nicht allzu beliebige künstlerische Darstellung von Wappen im Stil verschiedenster Epochen gefordert wird. Dies hat Bedeutung für den Wappenhelm und ist ein deutlicher Gegensatz zu reinen Wappensammlungen, die unter Umständen genau dieses Ziel (Dokumentation der Wappenführung in verschiedenen Stilrichtungen) verfolgen.

Gemäß dem Statut und der Publikationsrichtlinie der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) wird für die Aufnahme eines neu angenommenen Wappens die Darstellung im - allgemein üblichen - spätgotische Stil mit Halbrundschild und Stechhelm gefordert. Dass in der Frühzeit der NWR auch Darstellungen mit anderen Helmformen zu finden sind, ist ein Ausdruck einer damaligen anderen Eintragungspraxis. In ihrer Frühzeit hatte die NWR - im deutlichen Gegensatz zu heute als Registerwerk mit einheitlichem Stil - zudem den Charakter einer Wappensammlung, bei der mehr die künstlerische Vielfalt der Wappenstile im Vordergrund stand. Die Frage der Wahl eines Helms wurde eher dem Gebiet der Wappenkunst zugewiesen. Dies rechtfertigt heute keine Ausnahmen von den o. b. Grundsätzen.

Die NWR ist der „Berliner Erklärung“ verpflichtet (siehe oben). In dieser Erklärung wurden durch anerkannte Heraldiker aus ganz Deutschland altbekannte heraldische Gestaltungsgrundsätze zur allgemeinen Orientierung und Befolgung zusammengestellt. Für neu angenommene Familienwappen ist dabei allein der im Mittelalter wirklich im Kampf getragene Stechhelm vorgesehen. Wird der heraldischen Fachliteratur gefolgt (siehe "Handbuch der Heraldik", S. 127, Ausgabe 2017), so kann die Registrierung und Veröffentlichung eines Familienwappens abweichend erfolgen, wenn ein hinreichend eindeutiger Nachweis vorgelegt wird, dass das Wappen von der Familie in dieser Stilform bereits vor 1806 unbeanstandet geführt wurde. Hier sind jedoch konkrete Nachweise erforderlich. Eine Wappenprüfung ist keine Glaubensfrage. Diese strengen Vorgaben der Wappenrollen schützen vor dem Verdacht, die Gestaltung des Wappens werde prätentiös zur Vorspiegelung einer falschen Familienhistorie verwendet.

Stechhelm

Stechhelm


Es ist dem Wappenführenden aber freigestellt, sein Wappen später selber auch in anderen Stilrichtungen zu führen, auch wenn sich diese Darstellung dann von dem einheitlicheren Stil eines Registerwerkes (Wappenrolle) unterscheidet. Durch verschiedene Darstellungen eines Wappens in unterschiedlichen Stilrichtungen - so auch mit verschiedenen Helmformen - werden nicht verschiedene Wappen dargestellt, solange die Blasonierung inhaltlich übereinstimmt. Hierbei ist zu beachten, dass ebenso wie die Form der Helmdecke auch die Art des Helms ein Ausdruck der künstlerischen Gestaltung und kein Unterscheidungsmerkmal von Wappen ist. Blasoniert werden nur die notwendigen Bestandteile eines Wappens, daher auch nicht die Form des Helms und der Helmdecke. Ebenso werden Merkmale, die in der Heraldik als die normale Variante gelten, nicht blasoniert.

 

Ritterrüstungen

Originalrüstungen
(Foto: Müller-Bruns)

 

Wappenstiftung - Gute und weniger gute Wappenentwürfe

Für eine wappenstiftende Person kann die Wahl eines geeigneten Wappenbildes ohne Hilfestellung durch einen Heraldiker mühevoll werden. So sollte bei der alleinigen Verwendung von Heroldsstücken bzw. einfachen Schildteilungen sehr umsichtig vorgegangen werden. Sie kommen als ein allgemeines Gestaltungselement bereits in einer Vielzahl alter Wappen vor. In der Regel erfolgt daher die Kombination mit einer „gemeinen Figur”. Hier gibt es so gut wie keine Tiere, Pflanzen oder Gegenstände, die nicht Eingang in die Heraldik gefunden hätten.

Aber Achtung: Auf die alleinige Darstellung von alten Wappenbildern wie Löwe, Adler, Lilie oder Kreuz sollte tunlichst ebenfalls verzichtet werden. Sie wurden - wie überhaupt fast alle einfachen Wappenbilder - bereits vielfach verwendet. Auch die in mehreren Sprachen bekannte alte Redensart "Si tu n´as pas du blason, prends le Lion" ("Wer kein Wappen hat, führe einen Löwen“) sollte heute möglichst unbeachtet bleiben.

Weitere Informationen zur Neugestaltung eines Wappens finden Sie hier.

Buchstaben oder Zahlen sind nicht bildhaft und auch nicht unterscheidungskräftig genug, weswegen die Verwendung von Monogrammen, Ziffern etc. allgemein als unheraldisch und auch als anachronistisch gilt. Besonders bei neuen Familienwappen wird die Verwendung von Buchstaben oder Zahlen als gemeine Figuren als Missgriff angesehen. Bei Neustiftungen empfiehlt es sich daher, Buchstaben oder Zahlen nur durch Heroldsbilder oder aber indirekt, das heißt in einer raffiniert versteckten Form darzustellen. Es sollte jedoch besser auf die Darstellung von Buchstaben und Zahlen in einem Familienwappen verzichtet werden.

Auch sollen keine modernen Elemente zu Wappenbildern gemacht werden, die nicht zu Schild und Helm passen. Bilder, die nicht der Zeit der Wappen entsprechen, gelten als unheraldisch. Wer ein bestimmtes Gerät abbilden möchte, der sollte sich vergewissern, wie es in der Vergangenheit ausgesehen hat.

Es gilt die einschränkende Regel: Weniger ist mehr! Leider wird häufig gerne für jedes Familienmitglied ein Symbol in den Schild aufgenommen. Das Familienwappen ist aber keine Familienchronik. Wird der Schild mit Symbolen überladen, so schadet dies der in der Heraldik angestrebten Klarheit sowie der leichten Erkennbarkeit und zeigt einen schlechten heraldischen Stil. In der Vergangenheit war es erforderlich, dass Wappen aus einer gewissen Entfernung gut erkannt werden konnten. Das Wappen sollte auch in der kleinsten Abbildung, z. B. auf einem Siegelring, erkennbar bleiben.

Bei der Information über das genaue Aussehen der Gegenstände kann zudem festgestellt werden, wie gut sich Wappenbilder auf das Wesentliche reduzieren lassen. Die dargestellten Symbole sollten so einfach wie möglich sein. Es dient der angestrebten Eindeutigkeit, wenn anstelle umfangreicher Gegenstände nur deren charakteristische Einzelteile dargestellt werden. So genügt oft die Darstellung eines Mühleisens statt der Darstellung einer ganzen Mühle (so bereits der Heraldiker Otto Hupp, Ehrenmitglied des Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt").

 

NWR-Gesamtausgabe

 

Eintragung von bereits registrierten Familienwappen

Die Niedersächsische Wappenrolle (NWR) trägt auf Antrag auch bereits zuvor an anderer Stelle registrierte Familienwappen ein.

Voraussetzungen sind:

a) dass die wappenstiftende Person bzw. die führungsberechtigte antragstellende Person das eigene Familienwappen einer erneuten heraldischen und wappenrechtlichen Überprüfung des Wappenausschusses der Wappenrolle unterwirft sowie

b) über ein entsprechendes Nutzungsrecht an der zur Veröffentlichung eingereichten Zeichnung des Wappens verfügt.

Bei einer Eintragungen eines Familienwappens in mehrere Wappenrollen ist jede beteiligte Wappenrolle eigenverantwortlich zur Ausstellung von Wappenbriefen berechtigt.

 

 

Die Wappenrolle als Druckwerk: Notwendige Publizität und
Dokumentation der Wappen

Von Fachkreisen anerkannte Wappenrollen werden in Deutschland heute meist als gedruckte Ausgaben von gemeinnützigen und als wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten heraldischen Vereinen und Gesellschaften auf privatrechtlicher Basis geführt. Diese Wappenrollen werden von den wappenstiftenden Personen und ihren Nachkommen wegen ihrer Registrierung- und Veröffentlichungsarbeit gerne als Publikationsorgane genutzt. In Streitfällen können die datenmäßig genauen Eintragen dem erforderlichen Nachweis der längeren Wappenführung und der Führungsberechtigten dienen.

In den Wappenrollen werden alte und neue Familienwappen nach heraldischer, genealogischer und sowie in wappenrechtlicher Prüfung registriert und in Druckwerken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es werden Wappenbriefe ausgestellt. Die Druckwerke der anerkannten Wappenrollen sind in Schlüsselbibliotheken und einschlägigen Auslagestellen einsehbar und so der Forschung zugänglich. Wenn weder eine gedruckte Ausgabe existiert noch die anderweitige unabhängige Verfügbarkeit sichergestellt ist, fehlen die für eine Wappenrolle als Registerwerk notwendigen Kriterien Publizität und Dokumentation.

Im Zuge der fortschreitenden Internet-Entwicklung entstehen in neuerer Zeit begleitend oder ersatzweise Internet-Wappenregister bzw. reine Internet-Wappensammlungen. Hier dürfte es wohl regelmäßig an den Kriterien einer dauerhaften Dokumentation und allgemeinen Verfügbarkeit an typischen Auslagestellen fehlen, sofern nicht begleitend eine gedruckte Version angeboten wird.